Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 89709
Firma: Raffay & Cie. GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 89709: Raffay & Cie. GmbH, Hamburg, Bellevue 27, 22301 Hamburg. Neuer Sitz: ...
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HRB 89709: Raffay & Cie. GmbH, Hamburg, Alsterufer 46, 20354 Hamburg. Änderung z...
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Raffay & Cie. GmbH, Hamburg, Alsterufer 46, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterver...
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Raffay & Cie. GmbH, Hamburg, Alsterufer 34, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterver...
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Raffay & Cie. GmbH, Hamburg, Alsterufer 34, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterver...
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Raffay & Cie. GmbH, Hamburg, Alsterufer 34, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäf...
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Raffay Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Alsterufer 34, 20354 Hamburg. Die ...
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Raffay Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Alsterufer 34, 20354 Hamburg.Die G...
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Raffay Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Alsterufer 34, 20354 Hamburg.Ausge...
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Raffay Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Alsterufer 34, 20354 Hamburg.Gesch...
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Veröffentlichung vom 14.11.2007 12:00:00
Raffay Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Alsterufer 34, 20354 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 16 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Grundstücksgesellschaft Badestraße 42 mbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 86220) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2006 mit der Grundstücksgesellschaft Badestraße 42 mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 86220) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.