Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 89365
Firma: L & D Projekta Leber & Diekmann Projektentwicklungs- und Grundstücksvermarktungsgesellschaft mbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Alter Markt 7, 32052 Herford
Löschungen
HRB 89365: L & D Projekta Leber & Diekmann Projektentwicklungs- und Grun...
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HRB 89365:L & D Projekta Leber & Diekmann Projektentwicklungs- und Grundstücksve...
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Veröffentlichung vom 05.10.2010 12:00:00
L & D Projekta Leber & Diekmann Projektentwicklungs- und Grundstücksvermarktungsgesellschaft mbH, Hamburg, Kerbelweg 20, 22337 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung hat am 30.08.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 53.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 27.098,47 um EUR 401,53 auf EUR 27.500,00 zu erhöhen.Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 hat weiterhin die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 50.000,00 auf EUR 77.500,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der L & D PROJEKTA Leber & Diekmann Projektentwicklungs- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Herford (AG Bad Oeynhausen HRB 5899) sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Kerbelweg 20, 22337 Hamburg. 77.500,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 mit der L & D PROJEKTA Leber & Diekmann Projektentwicklungs- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen, HRB 5899) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.