Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 87895
Firma: Block Systems GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Lademannbogen 127, 22339 Hamburg
Veränderungen
HRB 87895:Block Systems GmbH, Hamburg, Hufnerstraße 51, 22305 Hamburg.Änderung z...
Veränderungen
HRB 87895:Block Systems GmbH, Hamburg, Hufnerstraße 51, 22305 Hamburg.Der mit de...
Veränderungen
HRB 87895:BLOCK SYSTEMS GmbH, Hamburg, Hufnerstraße 51, 22305 Hamburg.Die Gesell...
Veränderungen
BLOCK SYSTEMS GmbH, Hamburg, Hufnerstraße 51, 22305 Hamburg.Bestellt Geschäftsfü...
Veränderungen
BLOCK SYSTEMS GmbH, Hamburg, Hufnerstraße 51, 22305 Hamburg.Bestellt Geschäftsfü...
Veränderungen
BLOCK SYSTEMS GmbH, Hamburg, Hufnerstraße 51, 22305 Hamburg.Ausgeschieden Geschä...
Veränderungen
BLOCK SYSTEMS GmbH, Hamburg, Hufnerstraße 51, 22305 Hamburg.Geschäftsanschrift: ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 17.09.2008 12:00:00
Verwaltung BLOCK SYSTEMS GmbH, Hamburg (Hufnerstraße 51, 22305 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der BLOCK SYSTEMS GmbH & Co. KG, Hamburg (AG Hamburg HRA 99091) beschlossen. Neue Firma: BLOCK SYSTEMS GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Beratung, Entwicklung, Einführung und Schulung von SAP R3 Systemen im Bereich der Hotel- und Gastronomie und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit diese Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der BLOCK SYSTEMS GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 99091) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Verwaltung servit gmbh, Hamburg (Hufnerstraße 51, 22305 Hamburg). Die Gesellscha...