Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 86412
Firma: gHWV gemeinnützige Hamburger Wohnungs- und Vermietungsgesellschaft mbH
Sitz: Hamburg
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Veröffentlichung vom 31.01.2018 10:02:00
HRB 86412: gHWV gemeinnützige Hamburger Wohnungs- und Vermietungsgesellschaft mbH, Hamburg, Jüthornstr. 42, 22043 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Geschäftsführung und Vertretung). 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Mildtätigkeit. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere psychisch kranken Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. 2. Die Gesellschaft kann auch Personen unterstützen, die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Sinne des § 53 Nr. 2. AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft auf die Wohnbedürfnisse der hilfsbedürftigen Personen abgestimmte Gebäude errichtet und unterhält. 4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 6. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der geleisteten Sacheinlagen zurück. 7. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Gesellschafter, die selbst steuerbegünstigte Körperschaften i.S. der §§ 51 ff AO sind. 8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 9. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stiftung soziale Psychiatrie Hamburg (SPH), die es unmittelbar und ausschließlich für mildtätige oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können für einzelne Rechtsgeschäfte ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.Veränderungen
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