Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 85685
Firma: Aschendorf & Narten Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Harburger Rathausstraße 33, 21073 Hamburg
Veränderungen
HRB 85685: Aschendorf & Narten Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Harburger R...
Berichtigungen
Aschendorf & Narten Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Harburger Rathausstraß...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 01.06.2011 12:00:00
Aschendorf Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Harburger Rathausstraße 33, 21073 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Narten GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 55787) beschlossen. Neue Firma: Aschendorf & Narten Verwaltungsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Harburger Rathausstraße 33, 21073 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an der Aschendorf & Narten GmbH & Co. KG. Bestellt Geschäftsführer: Narten, Heinrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.05.2011 mit der Narten GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 55787) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Narten, Heinrich aus Hamburg