Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 84629
Firma: Fairplay Schelde GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
Fairplay Schelde GmbH, Hamburg, Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg. Die grenzübersc...
Veränderungen
Fairplay Schelde GmbH, Hamburg, Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg. Die Gesellschaf...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 03.08.2012 12:00:00
Fairplay Schelde GmbH, Hamburg, Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplanes über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122 d Satz 2 Nr. 2,3 UmwG):- übertragende Gesellschaft: Fairplay Schelde GmbH, Hamburg, HRB 84629- übernehmende Gesellschaft: Fairplay Holland B.V., Rotterdam Nr. 851841612Den Gläubigern stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung derFairplay Schelde GmbH auf die Fairplay Holland B.V. folgende Rechte zu ( 122 dSatz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubiqerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können gemäß § 122 j UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der übertragenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift: Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg, anmelden, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur hinsichtlich solcher Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 122 j UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch hat.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Rechte der MinderheitsqesellschafterDa es sich um Verschmelzung zweier Schwestern handelt, gibt es keine Minderheitsgesellschafter.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Fairplay Schelde GmbH, Herrn Walter Collet, Herrn Jörg Mainzer, Anschrift: Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg, angefordert werden.Veränderungen
Fairplay Schelde GmbH, Hamburg, Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg.Prokura erlosche...