Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 84161
Firma: Max Wiede GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 84161: Max Wiede GmbH, Hamburg, Rungedamm 53, 21035 Hamburg. Die Gesellschaf...
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HRB 84161: Max Wiede GmbH, Hamburg, Rungedamm 53, 21035 Hamburg. Ausgeschieden G...
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HRB 84161: Max Wiede GmbH, Hamburg, Rungedamm 53, 21035 Hamburg. Bestellt Geschä...
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Veröffentlichung vom 28.08.2018 17:32:00
HRB 84161: FWF Bauunternehmung GmbH, Hamburg, Rungedamm 53, 21035 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung mit der Max Wiede GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 61940) beschlossen. Neue Firma: Max Wiede GmbH. 500.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2018 einen Teil des Vermögens der Max Wiede GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 61940) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Max Wiede GmbH & Co. KG (nach Firmenänderung jetzt: Grundstücksgesellschaft Rungedamm 53 mbH & Co. KG) am 28.08.2018 wirksam geworden. Die übernehmende Gesellschaft haftet gemäß § 133 Abs. 1 Satz 2 UmwG i.V.m. § 25 Abs. 1 HGB trotz Firmenfortführung nicht für die im Betriebe des Handelsgeschäfts enstandenen Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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