Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 80681
Firma: WHY NOT - Textilhandels GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 80681: WHY NOT - Textilhandels GmbH, Hamburg, Von-Bargen-Straße 18 b, 22041 ...
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HRB 80681: WHY NOT - Textilhandels GmbH, Hamburg, Von-Bargen-Straße 18 b, 22041 ...
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HRB 80681: WHY NOT - Textilhandels GmbH, Hamburg, Bilenbarg 75b, 22397 Hamburg. ...
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HRB 80681: WHY NOT - Textilhandels GmbH, Hamburg, Bilenbarg 75b, 22397 Hamburg. ...
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Best Trend Textilhandels GmbH, Hamburg, Bilenbarg 75b, 22397 Hamburg.Die Gesells...
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Veröffentlichung vom 12.01.2009 12:00:00
Best Trend Textilhandels GmbH, Hamburg, (Bilenbarg 75 B, 22397 Hamburg).Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der WHY NOT - Textilhandels GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 67515) beschlossen. 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.11.2008 mit der WHY NOT - Textilhandels GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 67515) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.