Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 78249
Firma: KORONA Verwaltung GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg
Löschungen
HRB 78249:KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg, Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg.Die gre...
Veränderungen
HRB 78249:KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg, Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg.Die Ges...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 02.05.2014 13:05:00
HRB 78249:KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg, Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan vom 25.04.2014 gemäß § 122 d UmwG eingereicht.An der Verschmelzung sind beteiligt:1. Rechtsform, Firma und Sitz der an den grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Register der beteiligten Gesellschaften nebst der jeweiligen Nummer der Eintragung:- International Candle Holding Sp. z o.o. (polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit dem Sitz in Warszawa (eingetragen im Unternehmensregister beim Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa, XIII. Wirtschaftsabteilung des Landgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000439934),- KORONA Verwaltung GmbH (deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit dem Sitz in Hamburg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 78249).2. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:Rechte der Gläubiger der KORANA Verwaltung GmbH:Gläubiger der KORONA Verwaltung GmbH genießen nachrangigen Gläubigerschutz nach § 122j des deutschen Umwandlungsgesetzes. Nach diesem ist Gläubigern der KORONA Verwaltung GmbH, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Gemäß § 122j Abs. 2 des deutschen UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nur in Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder sein Entwurf entstanden sind.Rechte der Gläubiger der International Candle Holding Sp. z o.o.:In Bezug auf den Schutz der Gläubiger der International Candle Holding Sp. z o.o. finden die Regelungen von Art. 495 HGG und Art. 496 HGG in Verbindung mit Art. 516/10 Abs. 1 HGG Anwendung.Gemäß Art. 516/10 § 2 HGG können Gläubiger der International Candle Holding Sp. z o.o. die Sicherung ihrer Ansprüche innerhalb von einem Monat nach dem Datum der Bekanntgabe des Verschmelzungsplans vorlegen, sofern sie glaubhaft machen, dass deren Befriedigung durch die Verschmelzung gefährdet ist.Rechte der Minderheitsgesellschaft:Alle Gesellschafter sowohl des polnischen als auch des deutschen Rechtsträgers habenim Vorwege ihr Einverständnis signalisiert, so dass von einstimmigerBeschlussfassung ausgegangen wird. Ausführungen zu Rechten vonMinderheitsgesellschaften erübrigen sich daher.Weitere Auskünfte:Weitere Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können eingeholt werden:KORONA Verwaltung GmbHpostalisch: Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg, Deutschland per Fax: +49 (0)40 33 66 23,International Candle Holding Sp. z o.o. postalisch: ul. Plowiecka 1, 04-50 1 Warszawa, Polen per Fax: +48 (0)22 515 46 99.Veränderungen
KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg, Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg.Geschäftsanschrif...
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KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg (Ballindamm 1, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft ...
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KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg (Ballindamm 1, 20095 Hamburg). Bestellt Geschäft...
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KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg (Ballindamm 1, 20095 Hamburg). Ausgeschieden Ges...