Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 67215
Firma: NORDDEUTSCHE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz: Hamburg
Adresse: Steinstraße 27, 20095 Hamburg
Veränderungen
HRB 67215: NORDDEUTSCHE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Steinstraße...
Berichtigungen
HRB 67215: NORDDEUTSCHE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Steinstraße...
Veränderungen
HRB 67215: NORDDEUTSCHE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Steinstraße...
Veränderungen
HRB 67215: NORDDEUTSCHE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Steinstraße...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 67215: NORDDEUTSCHE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Steinstraße...
Veränderungen
HRB 67215: NORDDEUTSCHE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Steinstraße...
Veränderungen
HRB 67215: NORDDEUTSCHE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Steinstraße...
Veränderungen
HRB 67215:NORDDEUTSCHE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Steinstraße ...
Veränderungen
NORDDEUTSCHE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Buceriusstraße 2, 2009...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 19.09.2013 12:00:00
NORDDEUTSCHE Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Buceriusstraße 2, 20095 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 11.07.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Ziff. 1. (Firma) beschlossen. Neue Firma: NORDDEUTSCHE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Bestellt Vorstand: Feldmann, Burkhardt, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die NORDDEUTSCHE AG Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 83377) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Feldmann, Burkhardt aus Hamburg
Veränderungen
NORDDEUTSCHE Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesel...