Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 66718
Firma: fischerAppelt, advisors GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Waterloohain 5, 22769 Hamburg
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HRB 66718: fischerAppelt, advisors GmbH, Hamburg, Waterloohain 5, 22769 Hamburg....
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HRB 66718:fischerAppelt, advisors GmbH, Hamburg, Waterloohain 5, 22769 Hamburg.A...
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fischerAppelt, advisors GmbH, Hamburg, Waterloohain 5, 22769 Hamburg. Name durch...
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Veröffentlichung vom 18.11.2011 12:00:00
fischerAppelt, advisors GmbH, Hamburg, Waterloohain 5, 22769 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.888,00 EUR auf 29.888,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der fischerAppelt, profiling GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 77134) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (a) die Unternehmensberatung, insbesondere auf den Gebieten der Investor Relations, der Finanzmarktkommunikation, des Marketings, der Öffentlichkeitsarbeit, des Designs und der Werbung; (b) die Herstellung von Internetauftritten und ähnlichen Medien; (c) die Mediaplanung und die Vermittlung von Medialeistungen; sowie (d) sonstige Dienstleistungen auf den vorbezeichneten Gebieten sowie in allen anderen Bereichen der Beratung, der Öffentlichkeitsarbeit, des Designs und der Werbung. Neues Stammkapital: 29.888,00 EUR. Geändert, nun Geschäftsführer: Ziegler, Ulf, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Larisch, Matthias, Eschborn, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der fischerAppelt, profiling GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 77134) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Larisch, Matthias aus Eschborn,
Ziegler, Ulf aus HamburgVeränderungen
fischerAppelt, ziegler GmbH, Hamburg, Waterloohain 5, 22769 Hamburg. Die Gesells...