Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 66077
Firma: Spraying Systems Deutschland GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 66077: Spraying Systems Deutschland GmbH, Hamburg, Großmoorkehre 1, 21079 Ha...
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Veröffentlichung vom 31.08.2016 17:04:00
HRB 66077: Spraying Systems Deutschland GmbH, Hamburg, Großmoorkehre 1, 21079 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals in vereinfachter Form um 1.200.685,00 EUR auf 333.315,00 EUR beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstände des Unternehmens sind die Ein- und Ausfuhr sowie der Vertrieb und Handel im Groß- und Einzelhandel von Düsen und Zubehör, Sprühsystemen und feinmechanischen Erzeugnissen aller Art, die Beteiligung an anderen Industrie- und Handelsunternehmen gleicher Art; die Erbringung von Dienstleistungen; sowie die Wahrnehmung aller mit vorstehenden Gegenständen im Zusammenhang stehender Geschäftsbereiche. 333.315,00 EUR. Prokura erloschen Dr. Wincek, Michael, Welzheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb Produktionsbereich) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Dietrich Baas GmbH, Witten (bisher Amtsgericht Bochum HRB 8267) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Im Zuge der Spaltung hat die übernehmende Gesellschaft ihre Firma in Spraying Systems Manufacturing Europe GmbH geändert und ihren Sitz nach Schondorf verlegt und ist nunmehr eingetragen bei dem Amtsgericht Stuttgart unter HRB 757898. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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