Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 65199
Firma: Servicekontor-Hamburg - SKH GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Mühlendamm 61, 22087 Hamburg
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HRB 65199: Servicekontor-Hamburg - SKH GmbH, Hamburg, Mühlendamm 61, 22087 Hambu...
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HRB 65199: Servicekontor-Hamburg - SKH GmbH, Hamburg, Wendenstr. 493, 20537 Hamb...
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Veröffentlichung vom 01.10.2009 12:00:00
VBS Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft der Stiftung Berufliche Bildung mbH, Hamburg, Wendenstr. 493, 20537 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3, 6 und 9 beschlossen. Neue Firma: Servicekontor-Hamburg - SKH GmbH. Geschäftsanschrift: Wendenstr. 493, 20537 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung- und Servicedienstleistungen aller Art für die Stiftung Berufliche Bildung und für die mit dieser Stiftung verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, entsprechende Dienstleistungen auch anderen Unternehmen anzubieten. Bestellt Geschäftsführer: Lüth, Jens, Drage, *XX.XX.XXXX; Zimmermann, Olaf, Neumünster , Holst, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 mit der Servicekontor-Hamburg - SKH GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 69327) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lüth, Jens aus Drage,
Zimmermann, Olaf, Neumünster aus Holst