Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 64835
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T2M Tapeless Media Machines GmbH, Hamburg, Müllerweg 1, 23883 Seedorf. Die Gesel...
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T2M Tapeless Media Machines GmbH, Hamburg, Müllerweg 1, 23883 Seedorf. Geschäfts...
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Veröffentlichung vom 19.12.2007 12:00:00
T2M Tapeless Media Machines GmbH, Hamburg (Sillemstr. 76 a, 20257 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma LIFT Lohmann Interface Technologie GmbH vom 22.11.2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma User Interface Design GmbH vom 22.11.2007 mit der der LIFT Lohmann Interface Technologie GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 59622) sowie mit der User Interface Design GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 37258) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.