Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 62452
Firma: Verlag für Kindertheater Weitendorf GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 62452: Verlag für Kindertheater Weitendorf GmbH, Hamburg, Max-Brauer-Allee 3...
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HRB 62452: Verlag für Kindertheater Weitendorf GmbH, Hamburg, Poppenbütteler Cha...
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HRB 62452: Verlag für Kindertheater Weitendorf GmbH, Hamburg, Poppenbütteler Cha...
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Verlag für Kindertheater Weitendorf GmbH, Hamburg, Poppenbütteler Chaussee 53, 2...
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Verlag für Kindertheater Weitendorf GmbH, Hamburg, Poppenbütteler Chaussee 53, 2...
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Veröffentlichung vom 03.05.2011 12:00:00
Verlag für Kindertheater Uwe Weitendorf GmbH, Hamburg, Poppenbütteler Chaussee 53, 22397 Hamburg. Die Gesellschafterversammlungen haben am 07.12.2009 und 20.04.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 120.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 61.355,03 zur Glättung um EUR 144,97 auf EUR 61.500,00 zu erhöhen, sodann um weitere EUR 3.000,00 auf EUR 64.500,00 zu erhöhen zum Zwecke der Verschmelzung mit der Chronos Verlag Martin Mörike GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 81879) und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 3 (Stammkapital) und 9 zu ändern. Neue Firma: Verlag für Kindertheater Weitendorf GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Poppenbütteler Chaussee 53, 22397 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2009 mit der Chronos Verlag Martin Mörike GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 81879) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.