Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 61154
Firma: ONLINE Systemhaus ES+C GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen von Amts wegen
HRB 61154: ONLINE Systemhaus ES+C GmbH, Hamburg, Kellerbleek 3a, 22529 Hamburg. ...
Löschungsankündigungen
HRB 61154: ONLINE Systemhaus ES+C GmbH, Hamburg, Kellerbleek 3a, 22529 Hamburg. ...
Veränderungen
ONLINE Systemhaus ES+C GmbH, Hamburg, Kellerbleek 3a, 22529 Hamburg.Durch Beschl...
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ONLINE Systemhaus ES+C GmbH, Hamburg, Kellerbleek 3a, 22529 Hamburg.Geschäftsans...
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ONLINE Systemhaus ES+C GmbH, Hamburg (Sportallee 4, 22335 Hamburg). Prokura erlo...
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Veröffentlichung vom 05.09.2006 09:15:00
ON-LINE C & L EDV Service GmbH, Hamburg (Sportallee 4, 22335 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 17.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 9.400,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der VISIOPLANTVertriebsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 82778) beschlossen. Wartung von EDV- Anlagen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 35.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2006 mit der VISIOPLANT Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 82778) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.