Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 52065
Firma: Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein GmbH (FFHSH)
Sitz: Hamburg
Veränderungen
Veröffentlichung vom 27.04.2020 11:30:00
HRB 52065: Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein GmbH (FFHSH), Hamburg, Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2020 mit Änderung vom 22.04.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand). Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Pflege und Stärkung von Film- und Medienkultur und -wirtschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein. Dies erfolgt insbesondere durch die Förderung von Erfolg versprechenden Bewegtbildproduktionen aller Genres und Formate sowie durch die Erbringung von Dienstleistungen, die zur Erreichung der Förderziele notwendig sind. Die Gesellschaft kann ihre Förderziele erweitern. Die Förderung umfasst im Wesentlichen Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Projektentwicklung, der Produktionsdurchführung und der Verbreitung von Produktionen. Die Ausgestaltung der Fördermaßnahmen erfolgt durch die Geschäftsführung in Abstimmung mit den für das Hambur-ger Mediencluster zuständigen Fördereinrichtungen. Zu den Dienstleistungen gehören auch folgende Leistungen: Die Akquisition von Projekten, die Werbung für den Film- und Medienstandort Hamburg und Schleswig- Holstein, die Repräsentanz der Gesellschaft im In- und Ausland, Serviceleistungen in Form von Beratung, Betreuung und Promotion der geförderten Projekte sowie für Film- und Medienschaffende. Die Förderung geschieht im Wesentlichen unter Verwendung von im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein bereitgestellten Mitteln sowie Mitteln gemäß § 55 Absatz 4 Nummer 3 des Medienstaatsvertrages HSH. Die jährlichen Haushaltsansätze sind einzuhalten. Die Gewährung von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien usw. sind ausgeschlossen, wenn sie nicht der Filmförderung dienen. Eine regionale Quotierung der Fördermittel erfolgt nicht. Der Betrieb der Filmwerkstatt in Kiel erfolgt in der Zuständigkeit einer Leitung, die ihrerseits der Kontrolle der Geschäftsführung unterliegt. Für die Vergabe der Fördermittel gilt § 14. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 dieses Vertrages andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen sowie sich an solchen Unternehmen beteiligen.Veränderungen
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Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein GmbH (FFHSH), Hamburg, Friedensallee 14...
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FilmFörderung Hamburg GmbH, Hamburg (Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg). Die Ge...