Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 50460
Firma: Solae Deutschland GmbH
Sitz: Niebüll
Adresse: Am Sandtorpark 2 c/o von Diest Greve und Partner, 20457 Hamburg
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HRB 50460:Solae Deutschland GmbH, Hamburg, Am Sandtorpark 2 c/o von Diest Greve ...
Berichtigungen
Solae Deutschland GmbH, Hamburg, Am Sandtorpark 2 c/o von Diest Greve und Partne...
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Solae Deutschland GmbH, Hamburg, Am Sandtorpark 2 c/o von Diest Greve und Partne...
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Solae Deutschland GmbH, Hamburg, Stubbenhuk 3, c/o Von Diest, Greve und Partner ...
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Solae Deutschland GmbH, Hamburg, Lange Reihe 2, 20099 Hamburg.Geschäftsanschrift...
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Solae Deutschland GmbH, Hamburg, Lange Reihe 2, 20099 Hamburg.Geschäftsanschrift...
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Solae Deutschland GmbH, Hamburg (Lange Reihe 2, 20099 Hamburg). Gesamtprokura ge...
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Solae Deutschland GmbH, Hamburg (Lange Reihe 2, 20099 Hamburg). Die Gesellschaft...
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Veröffentlichung vom 23.10.2007 12:00:00
CSY Agri-Processing (Deutschland) GmbH, Hamburg (Lange Reihe 2, 20099 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 sowie die Aufhebung von § 12 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: Solae Deutschland GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Import, der Export und der Vertrieb von Produkten und Vorprodukten sowie die Vermittlung der vorgenannten Geschäfte, insbesondere für die Nahrungsmittelindustrie, die Forschung und Entwicklung auf den vorgenannten Gebieten sowie alle damit zusammen hängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2007 mit der Stern Lecithin Verwaltungsgsellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 26929) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.