Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 44983
Firma: EURO Schümann Wax GmbH
Sitz: Hamburg
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EURO Schümann Wax GmbH, Hamburg, Waitzstr. 62, 22607 Hamburg. Die Gesellschaft h...
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EURO Schümann Wax GmbH, Hamburg, Große Elbstr. 49, 22767 Hamburg. Geschäftsansch...
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EURO Schümann Wax GmbH, Hamburg, Große Elbstr. 49, 22767 Hamburg.Die Gesellschaf...
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Veröffentlichung vom 01.06.2006 07:30:00
EURO Schümann Sasol Wax GmbH, Hamburg (Große Elbstr. 49, 22767 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Bekanntmachungen). Neue Firma: EURO Schümann Wax GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Der Erwerb und die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens (inklusive Grundbesitz), ferner alle Geschäfte, die dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte. 2. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere an solchen, die sich mit dem Wachshandel und der Wachsproduktion beschäftigen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, die Verwaltung solcher Unternehmen übernehmen, solche Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2006 mit der VARA Holland GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 92706) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.