Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 42285
Firma: DB Services Nord GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
DB Services Nord GmbH, Hamburg (Museumstraße 39, 22765 Hamburg). Die Verschmelzu...
Veränderungen
DB Services Nord GmbH, Hamburg (Museumstraße 39, 22765 Hamburg). Die Gesellschaf...
Berichtigungen
DB Services Nord GmbH, Hamburg (Museumstraße 39, 22765 Hamburg). Prokura bericht...
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DB Services Nord GmbH, Hamburg (Museumstraße 39, 22765 Hamburg). Prokura erlosch...
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DB Services Nord GmbH, Hamburg (Museumstraße 39, 22765 Hamburg). Bestellt Geschä...
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DB Services Nord GmbH, Hamburg (Museumstraße 39, 22765 Hamburg). Ausgeschieden G...
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DB Services Nord GmbH, Hamburg (Große Bahnstr. 33, 22525 Hamburg). Die Abspaltun...
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Veröffentlichung vom 03.11.2006 06:48:00
DB Services Nord GmbH, Hamburg (Große Bahnstr. 33, 22525 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50,00 EUR auf 512.050,00 EUR zum Zwecke der Durchführung des Abspaltungs- und Übernahmevertragesmit der DB Services Technische Dienste GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 68785 B) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2006 Teile des Vermögens der DB Services Technische Dienste GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 68785 B) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Kapitalerhöhung ist durch Sacheinlagen erfolgt. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird verwiesen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.