Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 42116
Firma: HOLMEN GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 42116: HOLMEN GmbH, Hamburg, Kajen 6 - 8, 20459 Hamburg. Einzelprokura: Hamm...
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HRB 42116: HOLMEN GmbH, Hamburg, Kajen 6 - 8, 20459 Hamburg. Ausgeschieden Gesch...
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HRB 42116: HOLMEN GmbH, Hamburg, Kajen 6 - 8, 20459 Hamburg. Bestellt Geschäftsf...
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HOLMEN GmbH, Hamburg, Kajen 6 - 8, 20459 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer:...
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HOLMEN GmbH, Hamburg, Kajen 6 - 8, 20459 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung ...
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HOLMEN GmbH, Hamburg, Große Bleichen 8, 20354 Hamburg. Geschäftsanschrift: Kajen...
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Holmen Paper Central Europe GmbH, Hamburg, Große Bleichen 8, 20354 Hamburg.Die G...
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HOLMEN Papier GmbH, Hamburg, Große Bleichen 8, 20354 Hamburg.Die Gesellschafterv...
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HOLMEN Papier GmbH, Hamburg (Große Bleichen 8, 20354 Hamburg). Ausgeschieden Ges...
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Veröffentlichung vom 30.10.2007 12:00:00
HOLMEN Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Große Bleichen 8, 20354 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziff. (1) (Firma) und 10 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: HOLMEN Papier GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der HOLMEN Papier GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 24845) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.