Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 41624
Firma: Völckers Consult GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 41624: Völckers Consult GmbH, Hamburg, Borndeel 4, 22453 Hamburg. Die Gesell...
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Völckers Consult GmbH, Hamburg, Langelohstraße 134, 22549 Hamburg. Änderung zur ...
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Völckers Consult GmbH, Hamburg (Langelohstraße 134, 22549 Hamburg). Bestellt Ges...
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Veröffentlichung vom 20.09.2006 06:29:00
Völckers Interconsult GmbH, Hamburg (Ballindamm 3, 20095 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 20.07.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2006 hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 3 (Stammkapital) und 8 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Völckers Consult GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 57557) beschlossen. Neue Firma: Völckers Consult GmbH. Stammkapital jetzt:27.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2006 mit der Völckers Consult GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 57557) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.