Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 36128
Firma: Logwin Solutions Media GmbH
Sitz: Aschaffenburg
Adresse: Süderstraße 73, 20097 Hamburg
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Logwin Solutions Media GmbH, Hamburg, Süderstraße 73, 20097 Hamburg. Neuer Sitz:...
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Logwin Solutions Media GmbH, Hamburg, Süderstraße 73, 20097 Hamburg. Der mit der...
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Logwin Solutions Media GmbH, Hamburg, Süderstraße 73, 20097 Hamburg. Die Gesells...
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Logwin Solutions Media GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg.Geschäftsa...
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Logwin Solutions Media GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 75, 20475 Hamburg.Richtig: G...
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Logwin Solutions Media GmbH, Hamburg, (Am Sandtorkai 75, 20475 Hamburg).Mit der ...
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Thiel Media GmbH, Hamburg (Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterv...
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Thiel Media GmbH, Hamburg (Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterv...
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Thiel Media GmbH, Hamburg (Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg). Gesamtprokura gemei...
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Veröffentlichung vom 24.04.2007 07:23:00
Overbruck Spedition GmbH, Hamburg (Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Thiel Media GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung und Vermittlung von logistischen Dienstleistungen im weitesten Umfang, insbesondere von Speditions-, Fracht- und Lagergeschäften im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen hiermit zusammenhängenden Geschäften und Maßnahmen berechtigt, auch zur Erbringung von Personaldienstleistungen aller Art, ausgenommen Arbeitnehmerüberlassung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.03.2007 mit der Z.Z.-Verlagsservice Eichberg GmbH mit Sitz in Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt, HRB 53 731) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Overbruck Spedition GmbH, Hamburg (Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg). Ausgeschied...