Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 35932
Firma: Dr. Steinberg & Partner GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 35932: Dr. Steinberg & Partner GmbH, Hamburg, Domstraße 15, 20095 Hamburg. B...
Veränderungen
HRB 35932: Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerb...
Veränderungen
HRB 35932: Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerb...
Veränderungen
HRB 35932: Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ste...
Veränderungen
HRB 35932: Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ste...
Veränderungen
HRB 35932: Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steu...
Veränderungen
HRB 35932: Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steu...
Veränderungen
HRB 35932: Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steu...
Veränderungen
HRB 35932: Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steu...
Veränderungen
HRB 35932:Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerber...
Veränderungen
Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgese...
Veränderungen
Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgese...
Veränderungen
Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgese...
Veränderungen
Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgese...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 11.12.2008 12:00:00
Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, Rathausstr. 4, 20095 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 8 (Vertretung) und 14 (Bekanntmachungen). Geschäftsanschrift: Rathausstr. 4, 20095 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i. V. m. § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( § 47 WPO, § 34 StBerG). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten mit der Maßgabe, dass eine der vertretenden Personen Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sein muss. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden, wenn die betreffenden Personen Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind. Abweichend davon kann einem Wirtschaftsprüfer, der nicht zugleich Steuerberater ist, Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden, wenn auch einem Steuerberater, der nicht Wirtschaftsprüfer ist, ein Alleinvertretungsrecht zugestanden wird; dementsprechend kann einem Steuerberater, der nicht Wirtschaftsprüfer ist, ein Alleinvertretungsrecht eingeräumt werden, wenn auch einem Wirtschaftsprüfer, der nicht Steuerberater ist, ein Alleinvertretungsrecht zusteht. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.Veränderungen
Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgese...