Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 34791
Firma: Tricolor Bildkommunikation GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 34791: Tricolor Bildkommunikation GmbH, Hamburg, Wehmerweg 26, 22529 Hamburg...
Veränderungen
HRB 34791:Tricolor Bildkommunikation GmbH, Hamburg, Wehmerweg 26, 22529 Hamburg....
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Veröffentlichung vom 07.08.2012 12:00:00
Tricolor Bildkommunikation GmbH, Hamburg, Wehmerweg 26, 22529 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 7, 9 (Geschäftsführer) und 12 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 51.200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Highlight Meyer im Hagen GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 43778) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens isnd die Herstellung und der Vertrieb fotografischer Aufnahmen aller Art inklusive Video, Grafik und Produktion, alle Formen der Bildkommunikation sowohl im analogen als auch im digitalen Bereich. Das beinhaltet insbesondere die Herstellung, Aufbereitung und den Vertrieb von digitalen Druckvorlagen, Drucken, fotografischen Arbeiten für alle Formen der Werbung wie Print-, Film- Funk- Fernsehen, Verkaufsförderung, Point of Sale, Messen, Ausstellungen, Präsentationen sowei der Handel mit allen zur Bildkommunikation benötigten Produkten und Verkaufshilfen nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften. Neues Stammkapital: 133.010,00 EUR. Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Einzelprokura: Friedrich-Meyer, Isabella, Tangstedt, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Highlight Meyer im Hagen GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 43778) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Friedrich-Meyer, Isabella aus Tangstedt
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