Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 22595
Firma: AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H.
Sitz: Hamburg
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HRB 22595: AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Saseler Damm ...
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HRB 22595: AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Wandsbeker St...
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AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Wandsbeker Str. 3-7, 221...
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AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Wandsbeker Str. 3-7, 221...
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Veröffentlichung vom 08.11.2007 12:00:00
AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H., Hamburg (Wandsbeker Str. 3-7, 22179 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 7 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der PANTA Zweiunddreißigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. (Amtsgericht Hamburg, HRB 84499) beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2008 mit der PANTA Zweiunddreißigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 84499) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.