Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 2257
Firma: Unterstützungseinrichtung der Vattenfall Europe Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Hamburg
Löschungen
Unterstützungseinrichtung der Vattenfall Europe Hamburg Gesellschaft mit beschrä...
Berichtigungen
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Veränderungen
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Veränderungen
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Veröffentlichung vom 04.05.2006 06:54:00
Unterstützungseinrichtung der HEW Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Überseering 12, 22297 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 4, 7 und 8 beschlossen. Neue Firma: Unterstützungseinrichtung der Vattenfall Europe Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist es, Begünstigten im Sinne des Abs. 2 in Fällen der Not oder der Hilfsbedürftigkeit freiwillige Unterstützung zu gewähren. (2) Begünstigte der Unerstützungseinrichtung sind Personen, die zu einer der nachfolgend bezeichneten Personengruppen gehören: (a) Arbeitnehmer der Vattenfall Europe Hamburg AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, Handelsregister B 75 503) - nachfolgend kurz: VE H-, und zwar für die Dauer vom Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen - gleich, aus welchem Grunde erfolgender - Beendigung (einschließlich der Beendigung durch Betriebsübergang); (b) Ehemalige Arbeitnehmer, die von der in Buchst. (a) bezeichneten Gesellschaft Leistungen der betrieblichen Altersversorgung beziehen, und zwarfür die Dauer vom Beginn des Leistzungsbezugs bis zu dessen - gleich, aus welchem Grunde erfolgender - Beendigung; (c) Ehemalier Arbeitnehmer, die von der bis zum 27. September 2002 als HEW Hamburgische Electricitäts-Werke AG, Hamburg (AmtsgerichtHamburg, Handelsregister B 1955), firmierenden Gesellschaft mindestens seit dem 27. September 2002 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung beziehen, und zwar für die Dauer vom Beginn des Leistungsbezugs bis zu dessen - gleich, aus welchem Grunde erfolgender - Beendigung; (d) Ehemalige Arbeitnehmer, denen von der in Buchst. (a) bezeichneten Gesellschaft "Vorruhestandsleistungen" gemäß der hierfür jeweils gültigen Betriebsvereinbarung gewährt werden, und zwar für die Dauer vom Beginn des Leistungsbezugs bis zu dessen - gleich, aus welchem Grund erfolgender - Beendigung.