Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 19120
Firma: BOMINFLOT Bunkergesellschaft für Mineralöle mit beschränkter Haftung
Sitz: Hamburg
Adresse: Jungfernstieg 47, c/o RA Josef Heckner, 20354 Hamburg
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HRB 19120: BOMINFLOT Bunkergesellschaft für Mineralöle mit beschränkter Haftung,...
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BOMINFLOT Bunkergesellschaft für Mineralöle mit beschränkter Haftung, Hamburg, G...
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Veröffentlichung vom 22.05.2012 12:00:00
BOMINFLOT Bunkergesellschaft für Mineralöle mit beschränkter Haftung, Hamburg, Große Bäckerstr. 11, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand) und 4 (Geschäftsführung und Vertretung). Neuer Unternehmensgegenstand: a) das Betreiben von Bunkerstationen für die Versorgung von Schiffen mit Bunkertreibstoff b) der Handel mit Bunkertreibstoffen und anderen Mineralölerzeugnissen; c) das Chartern und/oder Kaufen und Betreiben von Schiffen für den Transport von Bunkern- und/oder Mineralölerzeugnissen; d) der Bau und das Betreiben von Lageranlagen und Bunkerstationen in der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung der Bomin International Holding GmbH vom 02.05.2012 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Bomin International Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 122356) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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