Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 19066
Firma: Kappa International GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Lehmweg 7, 20251 Hamburg
Löschungen
HRB 19066: Kappa International GmbH, Hamburg, Lehmweg 7, 20251 Hamburg. Die Liqu...
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Veränderungen
Veröffentlichung vom 21.01.2009 12:00:00
Kappa Gesellschaft für Technik und Consulting m.b.H., Hamburg, Pelzerstr. 2, 20095 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Satz 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 5 (Vertretung) und 13 (Veröffentlichungen). Neue Firma: Kappa International GmbH. Geschäftsanschrift: Pelzerstr. 2, 20095 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermittlung von und die Beratung bei Handelsgeschäften aller Art. Ausgenommen ist die erlaubnispflichtige Vermittlungs- und Beratungstätigkeit. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2008 mit der jbp-international GmbH mit Sitz in Wentorf (Amtsgericht Lübeck, HRB 7339 HL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Kappa Gesellschaft für Technik und Consulting m.b.H., Hamburg (Mönckebergstr .18...