Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 168067
Firma: ABOUT YOU Holding AG
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 168067: ABOUT YOU Holding AG, Hamburg, Domstraße 10, 20095 Hamburg. Die Gese...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 168067: ABOUT YOU Holding AG, Hamburg, Domstraße 10, 20095 Hamburg. Als nich...
Veränderungen
HRB 168067: ABOUT YOU Holding AG, Hamburg, Domstraße 10, 20095 Hamburg. Die Haup...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 11.06.2021 10:16:00
HRB 168067: ABOUT YOU Holding AG, Hamburg, Domstraße 10, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß § 61 Satz 2 UmwG den gemeinsamen Verschmelzungsplan der ABOUT You Holding AG und der ABOUT YOU Tiger Holding AG vom 09.06.2021 mit der Bitte um Bekanntmachung zum Handelsregister eingereicht. Die ABOUT YOU Tiger Holding AG mit Sitz in Wien, Österreich, als übertragender Rechtsträger, soll auf die ABOUT YOU Holding AG mit Sitz in Hamburg, Deutschland, als übernehmenden Rechtsträger im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme gemäß Art. 17 Abs. 2 lit, a) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachstehend "SE-VO") zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) mit der Firma "ABOUT YOU Holding SE" verschmolzen werden. Für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften werden daher gemäß Art. 21 lit, a) bis e) der SE-VO die folgenden Angaben bekannt gemacht: a) Rechtsform, Firma und Sitz der sich verschmelzenden Gesellschaften: ABOUT YOU Tiger Holding AG (übertragender Rechtsträger): Rechtsform: Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Firma: ABOUT YOU Tiger Holding AG, Sitz: c/o Eisenberger Herzog Rechtsanwalts GmbH, Wienerbergstraße 11, Turm A, 20. OG, 1100 Wien, Österreich. ABOUT YOU Holding AG (übernehmender Rechtsträger): Rechtsform: Aktiengesellschaft nach deutschem Recht Firma: ABOUT YOU Holding AG, Sitz: Domstraße 10, 20095 Hamburg, Deutschland. b) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register: ABOUT YOU Tiger Holding AG (übertragender Rechtsträger) Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer 545492 w. ABOUT YOU Holding AG (übernehmender Rechtsträger) Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168067. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der betreffenden Gesellschaft (ABOUT YOU Holding AG) gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. Nach Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedsstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaft wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung. Die Regelung zum Gläubigerschutz im deutschen Recht findet sich in § 22 UmwG. Den Gläubigern der ABOUT YOU Holding AG ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der ABOUT YOU Holding AG nach Art. 28 SE-VO als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der ABOUT YOU Holding AG jedoch gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Das Gläubigerschutzrecht in § 22 UmwG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 SE-VO ist im Fall einer grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die Gläubiger der ABOUT YOU Holding AG als in Deutschland ansässiger Gesellschaft beschränkt. Die Gläubiger der ABOUT YOU Tiger Holding AG werden durch die Gläubigervorschriften des österreichischen Rechts geschützt. Die speziellen Gläubigerschutzrechte der §§ 8, 13 SEAG sind auf die Verschmelzung zur ABOUT YOU Holding SE nicht anzuwenden, weil der künftige Sitz der SE in Deutschland liegen wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden: ABOUT YOU Holding AG, Domstraße 10, 20095 Hamburg. d) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der betreffenden Gesellschaft (ABOUT YOU Holding AG) gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO kann jeder Mitgliedsstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten. Da die für den 14. Juni 2021 geplante außerordentliche Hauptversammlung der ABOUT YOU Holding AG, die über die Zustimmung zur Verschmelzung Beschluss fassen wird, als Vollversammlung stattfinden wird und sämtliche Aktionäre der ABOUT YOU Holding AG auf die Anfechtung der gefassten Beschlüsse verzichten werden, erfolgen die nachstehenden Angaben nur höchstvorsorglich: Aktionäre der ABOUT YOU Holding AG können gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der ABOUT YOU Holding AG, der für den 14. Juni 2021 vorgesehen ist, über die Zustimmung zur Verschmelzung Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erheben. Die Nichtigkeitsklage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden (§ 14 Abs. 1 UmwG). Sie kann nur auf die im Gesetz genannten Nichtigkeitsgründe gestützt werden (§ 241 AktG). Ausschließlich zuständig ist das Landgericht Hamburg, Deutschland, als das Landgericht, in dessen Bezirk die ABOUT YOU Holding AG ihren Sitz hat. Die Anfechtungsklage muss ebenfalls innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der ABOUT YOU Holding AG erhoben werden (§ 246 Abs. 1 AktG). Sie kann grundsätzlich auf jede Verletzung des Gesetzes oder der Satzung gestützt werden. Anfechtungsbefugt ist jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär der ABOUT YOU Holding AG, wenn er gegen den Beschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat. Nicht erschienene Aktionäre sind nur anfechtungsbefugt, wenn sie zu der Hauptversammlung zu Unrecht nicht zugelassen worden sind, die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen wurde, der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist oder soweit die Anfechtungsklage auf § 243 Abs. 2 AktG (Erlangen von Sondervorteilen) gestützt ist. Ausschließlich zuständig ist auch für die Anfechtungsklage das Landgericht Hamburg, Deutschland, als das Landgericht, in dessen Bezirk die ABOUT YOU Holding AG ihren Sitz hat. Wird der Hauptversammlungsbeschluss aufgrund Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt, wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, auch wenn sie nicht Partei sind. Eine Nichtigkeitserklärung des Beschlusses kommt nicht in Betracht, wenn der Beschluss zwischenzeitlich aufgrund eines Freigabeverfahrens nach § 16 Abs. 3 UmwG ins Handelsregister am Sitz der ABOUT YOU Holding AG eingetragen und die Verschmelzung dadurch wirksam geworden ist. Für den Fall, dass sich die Klage als begründet erweisen würde, wäre die ABOUT YOU Holding SE nach § 16 Abs. 3 Satz 10 UmwG verpflichtet, dem Antragsgegner des Freigabeverfahrens den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der auf dem Freigabebeschluss beruhenden Eintragung der Verschmelzung entstanden ist. Die Beseitigung der Wirkungen der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister am Sitz der ABOUT YOU Holding AG bzw. SE kann nicht als Schadensersatz verlangt werden. Die Verfahrensbeendigung der Anfechtungsklage, gleich aus welchem Grund, ist von der ABOUT YOU Holding AG unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen (§ 248a Satz 1 AktG). Die Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung hat nach §§ 248a Satz 2, 149 Abs. 2 und 3 AktG deren Art, alle mit ihr in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, im vollständigen Wortlaut sowie die Namen der Beteiligten zu enthalten. Etwaige Leistungen der ABOUT YOU Holding AG und ihr zurechenbare Leistungen Dritter sind gesondert zu beschreiben und hervorzuheben. Die vollständige Bekanntmachung ist Wirksamkeitsvoraussetzung für alle Leistungspflichten. Die Wirksamkeit von verfahrensbeendigenden Prozesshandlungen bleibt hiervon unberührt. Trotz Unwirksamkeit bewirkte Leistungen können zurückgefordert werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Vereinbarungen, die zur Vermeidung eines Prozesses beschlossen werden. Die Schutzvorschriften der §§ 6, 7 SEAG finden auf die Verschmelzung keine Anwendung,da es sich bei der ABOUT YOU Tiger Holding AG (übertragende Gesellschaft) um eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ABOUT YOU Holding AG (übernehmende Gesellschaft) handelt bzw. der künftige Sitz der ABOUT YOU Holding SE in Deutschland sein wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der ABOUT YOU Holding AG eingeholt werden: ABOUT YOU Holding AG, Domstraße 10, 20095 Hamburg. e) Für die SE vorgesehene Firma und ihr künftiger Sitz: Firma: ABOUT YOU Holding SE, Sitz: Domstraße 10, 20095 Hamburg, Deutschland.Veränderungen
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