Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 167065
Firma: Solarpark Pindgewood GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Ludwig-Erhard-Straße 1, c/o Ebner Stolz Partnerschaft mbB, 20459 Hamburg
Löschungen
HRB 167065: Solarpark Pindgewood GmbH, Hamburg, Ludwig-Erhard-Straße 1, c/o Ebne...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 25.11.2021 17:01:00
HRB 167065: Solarpark Pindgewood GmbH, Hamburg, Ludwig-Erhard-Straße 1, c/o Ebner Stolz Partnerschaft mbB, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG den Verschmelzungsplan vom 22.11.2021 bei dem Handelsregister eingereicht:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt (§ 122d Satz 3 i.V.m. Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 UmwG): a) Als übernehmender Rechtsträger die Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts in Firma Sky Renewables S.à r.l. mit dem Satzungssitz in Luxemburg, und der registrierten Geschäftsanschrift: 60, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, Grossherzogtum Luxemburg, eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés unter der Nummer B253289, b) Als übertragender Rechtsträger die Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts in Firma Solarpark Pindgewood GmbH mit dem Satzungssitz in Hamburg, und der registrierten Geschäftsanschrift: c/o Ebner Stolz Partnerschaft mbB, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter Nummer HRB 167065. 2. Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland wie folgt (§ 122d Satz 3 iVm Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Soweit die Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger nicht Befriedigung verlangen können, ist ihnen eine Sicherheit zu gewähren, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber dem jeweiligen an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger unter der Geschäftsadresse do Ebner Stolz Partnerschaft mbB, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg, Deutschland, des übertragenden Rechtsträgers Solarpark Pindgewood GmbH anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Er-füllung ihrer Forderung gefährdet wird (vgl. § 122j Abs. 1 UmwG). Das Recht, die Gewährung einer Sicherheit zu verlangen, steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind (vgl. § 122j Abs. 2 UmwG). b) Da vorliegend keine Rechte aus § 122h UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses gemäß §§ 14 Abs. 2, 15 UmwG) und §§ 122i, 29 UmwG (Austritt gegen angemessene Barabfindung) mit Blick auf (Minderheits-)Gesellschafter der Solarpark Pindgewood GmbH berührt werden und der übernehmende Rechtsträger selbst alleinige Gesellschafterin des übertragenden Rechtsträgers ist, sind Angaben zu den Modalitäten über die Aus-übung von Rechten der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger entbehrlich. c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können kostenlos und einheitlich für die an der grenzüber-schreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger unter der Geschäftsadresse c/o Eb-ner Stolz Partnerschaft mbB, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg, Deutschland, des übertragenden Rechtsträgers Solarpark Pindgewood GmbH eingeholt werden. 3. Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger nach Luxemburger Recht: Unter Luxemburger Recht und gemäß Artikel 1021-9 des geänderten Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften können Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Urkunden über die Verschmelzung bereits bestehen, ungeachtet einer anders lautenden Vereinbarung innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung beim vorsitzenden Richter der chambre du Tribunal d'Arrondissement, in dem die schuldnerische Gesellschaft ihren Sitz hat, die Gewährung von Sicherheiten für die fälligen oder nicht fälligen Forderungen beantragen, wenn die Gläubiger glaubhaft nachweisen können, dass die Verschmelzung ein Risiko für die Ausübung ihrer Rechte darstellt und dass die sich verschmelzende Gesellschaft ihnen keine ausreichenden Sicherheiten gewährt hat. Der Vorsitzende des Gerichts lehnt diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger über ausreichende Sicherheiten verfügt oder wenn diese in Anbetracht der finanziellen Leistungsfähigkeit der sich verschmelzenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht erforderlich sind. Die sich verschmelzende Schuldnergesellschaft kann diesen Antrag durch Zahlung an den Gläubiger abwenden, auch wenn die Forderung nicht fällig ist. Wird eine Sicherheit nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt geleistet, wird die Forderung sofort fällig.Veränderungen
HRB 167065: Solarpark Pindgewood GmbH, Hamburg, Ludwig-Erhard-Straße 1, c/o Ebne...
Veränderungen
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Neueintragungen
HRB 167065: Solarpark Pindgewood GmbH, Hamburg, Ludwig-Erhard-Straße 1, c/o Ebne...