Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 163396
Firma: Hörgeräte Sögding GmbH
Sitz: Lüneburg
Adresse: Möllner Landstraße 24, 22111 Hamburg
Löschungen
HRB 163396: Hörgeräte Sögding GmbH, Hamburg, Möllner Landstraße 24, 22111 Hambur...
Veränderungen
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Veränderungen
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.07.2020 14:29:00
HRB 163396: Hörgeräte Sögding GmbH, Hamburg, Möllner Landstraße 24, 22111 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2020. Geschäftsanschrift: Möllner Landstraße 24, 22111 Hamburg. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Handel mit Hörgeräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Sögding, Anne Kathrin, Bardowick, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Sögding, Anne Kathrin, Bardowick, *XX.XX.XXXX unter der Firma Anne Kathrin Sögding e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 125736) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.06.2020. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am ...................... wirksam geworden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Sögding Anne Kathrin aus Bardowick,
Sögding, Anne Kathrin aus Bardowick