Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 162422
Firma: Meyra Group GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 162422: Meyra Group GmbH, Hamburg, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal. Ausgeschied...
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HRB 162422: Meyra Group GmbH, Hamburg, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal. Bestellt Ge...
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HRB 162422: Meyra Group GmbH, Hamburg, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal. Die Gesells...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 07.05.2021 13:01:00
HRB 162422: Meyra Group GmbH, Hamburg, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal. Die Gesellschaft hat gem. § 122d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligte Rechtsträger: An der Verschmelzung sind die Meyra Group sp. z.o.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach polnischem Recht mit Sitz in Łódź, Polen, als übertragende Gesellschaft und die Meyra Group GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 2. Einzelheiten zu den an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern: a. Die übertragende Gesellschaft Meyra Group sp. z.o.o. ist eingetragen im Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters, geführt durch das Bezirksgericht für Łódź-Śródmieście in Łódź, XX. Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters (Krajowy Rejestr Sądowy) unter der KRS-Nummer 0000841086, REGON-Nummer 471684025 und NIP-Nummer 7272308750; b. Die übernehmende Gesellschaft Meyra Group GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162422. 3. Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften: a. Übertragende Gesellschaft: Die Rechte der Gläubiger der übertragenden polnischen Gesellschaft Meyra Group sp. z.o.o. ergeben sich aus Artikel 516 Abs. 10 § 1 und 2 PGH. Danach kann ein Gläubiger der übertragenden Gesellschaft innerhalb eines Monats ab der Bekanntgabe des Verschmelzungsplans Sicherheit für seine Forderungen verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass deren Befriedigung durch die Verschmelzung gefährdet ist. Im Streitfall entscheidet das für den Sitz der übertragenden Gesellschaft zuständige Gericht über die Gewährung der Sicherheit, wenn der Gläubiger innerhalb von zwei Monaten ab Bekanntmachung des Verschmelzungsplans einen entsprechenden Antrag stellt. Der Antrag des Gläubigers hindert das Registergericht nicht daran, eine dem polnischen Recht entsprechende Vorabbescheinigung über die grenzüberschreitende Verschmelzung auszustellen. b. Übernehmende Gesellschaft: Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Gesellschaft Meyra Group GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Meyra Group GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Meyra Group GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Meyra Group GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Meyra Group GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Meyra Group GmbH, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Meyra Group GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. c. Hinweis auf die Rechte von Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften: Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist weder für die übertragende noch für die übernehmende Gesellschaft bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Veränderungen
HRB 162422: Meyra Group GmbH, Hamburg, Meyra-Ring 2, 32689 Kalletal. Prokura (Ve...
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Neueintragungen
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