Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 159062
Firma: Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Holstenhofweg 47b, 22043 Hamburg
Veränderungen
HRB 159062: Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH, Hamburg,...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.09.2019 09:49:00
HRB 159062: Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH, Hamburg, Holstenhofweg 47b, 22043 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2019. Geschäftsanschrift: Holstenhofweg 47b, 22043 Hamburg. Gegenstand: Die Durchführung und Vermittlung von Krankentransporten von Personen, Kranken, Behinderten, medizinischem Bedarf und anderen Kurierdiensten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Runggaldier, Klaus, Herne, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH mit Sitz in Hamburg (AG hamburg HRB 145051) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 28.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 28.08.2019. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.09.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Runggaldier, Klaus aus Herne