Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 158739
Veränderungen
HRB 158739: WIBEG Treuhand Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Ludwig-Erha...
Veränderungen
HRB 158739: WIBEG Treuhand Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Ferdinandst...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2019 14:04:00
HRB 158739: WIBEG Treuhand Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Ferdinandstraße 3, 20095 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2019. Geschäftsanschrift: Ferdinandstraße 3, 20095 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Treuhandgeschäften, soweit deren Vornahme keiner Erlaubnis oder Genehmigung bedarf, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Sparr, Jürgen, Hamburg, *XX.XX.XXXX; van Alen, Frank Arnoud, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (den Teilbetrieb "Treuhandgeschäft") der SCHLUTIUS Data Privacy & Compliance GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 41153) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 22.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2019. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Sparr, Jürgen aus Hamburg,
van Alen, Frank Arnoud aus Hamburg