Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 157165
Firma: Holsteiner Transport und Logistik GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 157165: Holsteiner Transport und Logistik GmbH, Hamburg, Bredowstraße 17, 22...
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HRB 157165: Holsteiner Transport und Logistik GmbH, Hamburg, Bredowstraße 17, 22...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 23.08.2019 11:26:00
HRB 157165: Holsteiner Transport und Logistik GmbH, Hamburg, Bredowstraße 17, 22113 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Dem Registergericht ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 UmwG der Entwurf eines Verschmelzungsplans betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Holsteiner Thermo Express Limited auf die Holsteiner Transport und Logistik GmbH.1. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) als übertragende Gesellschaft die Verschmelzung der Holsteiner Thermo ExpressLimited, eine Kapitalgesellschaft britischen Rechts in Rechtsform der Limited mit Sitzin London, Großbritannien.b) als aufnehmende Gesellschaft die Holsteiner Transport und Logistik GmbH, eineGesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Hamburg,Deutschland.2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) Die Holsteiner Thermo Express Limited im Firmenbuch des CompaniesHouse in Cardiff, Großbritannien unter der Nummer 06580832, Anschrift:Suite 1, Lower Ground Floor, Georg Yard, London, EC3V9DF,Großbritannien.b) Die Holsteiner Transport und Logistik GmbH im Handelsregister desAmtsgerichts Hamburg unter HR B 157165.3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafterwird Folgendes erklärt:Frau Lesia Riewe-Kolodochka ist alleinige Gesellschafterin der übertragenden undder übernehmenden Gesellschaft, sodass keine Minderheitsgesellschafter von derVerschmelzung betroffen sind.Bei der übernehmenden Holsteiner Transport und Logistik GmbH ergeben sich dieRechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG. Danach ist denGläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Holsteiner Transport und LogistikGmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung derVerschmelzung in das Register des Sitzes der Holsteiner Transport und LogistikGmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist,ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten,soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigernjedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllungihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachungder Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Holsteiner Transportund Logistik GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 22 Abs. 1 S. 3i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG). Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG stehtdas Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall derInsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben,die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtete und staatlich überwachtist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbargegenüber der Holsteiner Transport und Logistik GmbH (z.Hd. Frau Lesia Riewe-Kolodochka, Bredowstraße 17, 22113 Hamburg) geltend zu machen. Hierzu ist einegenaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eineIndividualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistungmuss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzungin das Handelsregister der übernehmenden Holsteiner Transport undLogistik GmbH gefordert werden.Nach britischem Recht kann jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Limited)gemäß Regelung 11 und 14 CCBMR [The Companies (Cross-Border Mergers)Regulations 2007] die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting ofcreditor) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzungdann abhängig ist (Regelung 14 CCBMR). Zu diesem Zweck muss er einen Antragan den High Court, London, stellen. Wird eine Gläubigerversammlung von Gläubigernoder Gläubigergruppe gemäß Regelung 11 einberufen (Befugnis des Gerichteseine Versammlung oder eine Gläubigerversammlung einzuberufen), bedarf der Verschmelzungsplander Zustimmung von 75 % der Gläubiger nach dem anteiligen Wertseiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubigerkönnen unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: HolsteinerTransport und Logistik GmbH, z.Hd. Frau Lesia Riewe-Kolodochka, Bredowstraße17, 22113 Hamburg.Neueintragungen
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