Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 156766
Firma: H.B. Fuller Deutschland Royal Group GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: An der Roten Bleiche 2-3, 21335 Lüneburg
Löschungen
HRB 156766: H.B. Fuller Deutschland Royal Group GmbH, Hamburg, An der Roten Blei...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 17.05.2019 10:20:00
HRB 156766: H.B. Fuller Deutschland Royal Group GmbH, Hamburg, An der Roten Bleiche 2-3, 21335 Lüneburg. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Dem Registergericht ist der Entwurf des Umwandlungsbeschlusses eingereicht worden (analog § 122d Satz 2 Nr. 1 UmwG):a) Die HB. Fuller Deutschland Royal Group GmbH mit Satzungssitz in Hamburg eingetragenals Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburgunter HRB 156766 und eingetragen als société à responsabilité limitée im LuxemburgerHandels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nr.B221482, wird ohne Unterbrechung ihrer Rechtspersönlichkeit und ohne Liquidation ihrenSatzungssitz nach Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg verlegen und dort allein alssociété à responsabilité limitée nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburgfortbestehen.Die Gesellschaft führt mit Wirksamwerden dieses Beschlusses allein die Firma HB. FullerDeutschland Royal Holdings S.à r.l. und ist weiterhin eingetragen im Luxemburger Handels-und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter derHandelsregisternummer B221482.b) Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger wird Folgendes mitgeteilt:Die Rechte der Gläubiger ergeben sich analog § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG.Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, wenn sie (noch) nicht die Befriedigung ihrerAnsprüche verlangen können, und wenn sie zudem binnen sechs Monaten nach dem Tag,an dem die Eintragung der grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes in dasHandelsregister analog § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist,ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht denGläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitendeVerlegung des Satzungssitzes die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubigersind in der Bekanntmachung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verlegung desSatzungssitzes im Handelsregister analog §122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG aufdieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigernnicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einerDeckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet undstaatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbargegenüber der Gesellschaft geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung derdem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine lndividualisierungmöglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechsMonate nach Bekanntmachung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verlegung desSatzungssitzes im Handelsregister gefordert werden mussc) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubigerkönnen unter der folgenden Anschrift kostenlos eingeholt werden:HB. Fuller Deutschland Royal Group GmbHAn der Roten Bleiche 2-321335 LüneburgNeueintragungen
HRB 156766: H.B. Fuller Deutschland Royal Group GmbH, Hamburg, An der Roten Blei...