Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 156106
Firma: Zava Global GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 156106: Zava Global GmbH, Hamburg, Hegestraße 40/3.OG, c/o Computerrock GmbH...
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Vorgänge ohne Eintragung
HRB 156106: Zava Global GmbH, Hamburg, Hegestraße 40/3.OG, c/o Computerrock GmbH...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 13.06.2019 13:55:00
HRB 156106: Zava Global GmbH, Hamburg, Hegestraße 40/3.OG, c/o Computerrock GmbH, 20251 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsplanes bei dem Handelsregister eingereicht:1. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die Zava Global BV, eine Gesellschaft mit beschränkterHaftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Amsterdam, Niederlande.b) Als übernehmende Gesellschaft die Zava Global GmbH, eine Gesellschaft mitbeschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg Deutschland.2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im niederländischen Handelsregister derHandelskammer unter der Registernummer 73231495.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 156106.3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird folgendes mitgeteilt:a) Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Zava Global GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Zava Global GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Zava Global GmbH nach § 122a Abs.2 i.V.m.§ 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Zava Global GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Zava Global GmbH (zu Händen der Geschäftsführung, c/o Computerrock GmbH, Hegestraße40/3. OG, 20251 Hamburg), geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine lndividualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Zava Global GmbH gefordert werden mussb) Bei der übertragenden Gesellschaft Zava Global BV. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 2.316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Veröffentlichung eines Hinweises auf die Einreichung des Verschmelzungsplanes zum Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) in einer niederländischen Tageszeitung setzt eine einmonatige Widerspruchsfrist für die Gläubiger der Zava Global B.V. in Gang. Vor Ablauf dieser Widerspruchsfrist darf der Gesellschafterbeschluss der ZavaGlobal BV. über die Zustimmung zu der Verschmelzung nicht gefasst werden. Innerhalb der Widerspruchsfrist können Gläubiger der Zava Global BV. bei dem zuständigen Bezirksgericht (District Court) von Amsterdam Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen und Sicherheitsleistung verlangen. Solange keine Einigung mit den widersprechenden Gläubigern oder eine rechtskräftige Entscheidung des niederländischen Gerichts vorliegt, darf der Verschmelzungsbeschluss nicht gefasst werden. Die Entscheidungdes niederländischen Gerichts hängt davon ab, ob die Erfüllung der Forderungen der widersprechenden Gläubiger durch die Verschmelzung gefährdet wird.c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften eingeholt werden:- Zava Global GmbH, Ansprechpartner: Herr David Meinertz,c/o Computerrock GmbH, Hegestraße 40/3. OG, 20251 Hamburg Deutschland, und- Zava Global BV, Ansprechpartner: Herr David Meinertz,Strawinskylaan 3127, 8th floor Atrium Building, 1077 ZX Amsterdam, Niederlande.d) Eine Darstellung der Rechte von IVIinderheitsgesellschaftern ist nicht erforderlich, da alle Gesellschafter mitwirken.Veränderungen
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