Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 155791
Firma: N.V.O. Messenger Agency GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Osdorfer Weg 84 b, 22607 Hamburg
Veränderungen
HRB 155791: N.V.O. Messenger Agency GmbH, Hamburg, Osdorfer Weg 84 b, 22607 Hamb...
Veränderungen
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.02.2019 11:04:00
HRB 155791: N.V.O. Messenger Agency GmbH, Hamburg, Osdorfer Weg 84 b, 22607 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2019. Geschäftsanschrift: Osdorfer Weg 84 b, 22607 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Taxi-Unternehmens sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Abadi, Mohammad, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Abadi, Mohammad, Hamburg, *XX.XX.XXXX unter der Firma N.V.O. Messenger Agency e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 97063) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.01.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am ............................. wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Abadi, Mohammad aus Hamburg,
Einzelkaufmann Abadi Mohammad aus Hamburg