Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 155685
Firma: COMLINE Computer + Softwarelösungen SE
Sitz: Hamburg
Adresse: Leverkusenstraße 54, 22761 Hamburg
Veränderungen
HRB 155685: COMLINE Computer + Softwarelösungen SE, Hamburg, Leverkusenstraße 54...
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Veröffentlichung vom 07.06.2019 10:38:00
HRB 155685: Dritte Dr. Joachim Schmidt Comline SE, Hamburg, Leverkusenstraße 54, 22761 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 30.04.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: COMLINE Computer + Softwarelösungen SE. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Finze, Jörn, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Jacobs, Detlef, Wuppertal, *XX.XX.XXXX; Jarak, Stojan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Marquardt, Carsten, Bispingen, *XX.XX.XXXX; Nitsche, Detlev, Hagen, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Rainer, Berlin, *XX.XX.XXXX; Schremmer, Thomas, München, *XX.XX.XXXX; Seng, Christian, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Mit der Dr. Joachim Schmidt IT-Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 126721) als herrschendem Unternehmen ist am 30.04.2019 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 30.04.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der COMLINE Computer + Softwarelösungen Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 59870) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Finze, Jörn aus Hamburg,
Jacobs, Detlef aus Wuppertal,
Jarak, Stojan aus Düsseldorf,
Marquardt, Carsten aus Bispingen,
Nitsche, Detlev aus Hagen,
Schmidt, Rainer aus Berlin,
Schremmer, Thomas aus München,
Seng, Christian aus StuttgartNeueintragungen
HRB 155685: Dritte Dr. Joachim Schmidt Comline SE, Hamburg, Leverkusenstraße 54,...