Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 155053
Firma: MPM Beteiligungsgesellschaft mbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 155053: MPM Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Harvestehuder Weg 49, c/o...
Berichtigungen
HRB 155053: MPM Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Harvestehuder Weg 49, c/o...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.01.2019 15:25:00
HRB 155053: MPM Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Harvestehuder Weg 49, c/o Alexander Margaritoff Holding GmbH, 20149 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.10.2018. Geschäftsanschrift: Harvestehuder Weg 49, c/o Alexander Margaritoff Holding GmbH, 20149 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Margaritoff, Maximilian Pierre, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Alexander Margaritoff Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 78682) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 24.10.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.10.2018. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.01.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.