Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 15419
Firma: Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 15419:Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Re...
Veränderungen
HRB 15419:Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Re...
Berichtigungen
Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Reeperbahn 1...
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Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Reeperbahn 1...
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Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Reeperbahn 1...
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Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Reeperbahn 1...
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Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Papenreye 51...
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Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Papenreye 51...
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Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Papenreye 51...
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Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Papenreye 51...
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Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Papenreye 51...
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Veröffentlichung vom 04.09.2008 12:00:00
Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Papenreye 51, 22453 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2008 mit der Peter Geisler Tiefbauunternehmen GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 28 428) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Papenreye 51...
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Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Papenreye 51...
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Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Papenreye 51...
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Preusse Baubetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Papenreye 51...