Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 151624
Firma: Nordeck IT + Consulting GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 151624: Nordeck IT + Consulting GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 30, 20457 Hambu...
Berichtigungen
HRB 151624: Nordeck IT + Consulting GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 30, 20457 Hambu...
Veränderungen
HRB 151624: Nordeck IT + Consulting GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 30, 20457 Hambu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.05.2018 11:37:00
HRB 151624: Nordeck IT + Consulting GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 30, 20457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2018. Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 30, 20457 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und das Training in Softwareentwicklung, Softwareentwicklungsmethoden, Organisationsentwicklung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten wie z.B. Einzelcoaching, Teamcoaching, Teamentwicklung, Strategieentwicklung und Umsetzung auch unter Einbeziehung von alternativen Methoden aus Psychologie, Kunst und Körperarbeit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Nordeck, Hans Thomas, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Nordeck, Barbara, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Nordeck, Hans Thomas, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX unter der Firma Hans Thomas Nordeck e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 122058) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.05.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Nordeck Hans Thomas aus Ahrensburg,
Nordeck, Barbara aus Ahrensburg,
Nordeck, Hans Thomas aus Ahrensburg