Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 151355
Firma: Berenberg Real Estate Asset Management GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 151355: Berenberg Real Estate Asset Management GmbH, Hamburg, Neuer Jungfern...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.04.2020 17:33:00
HRB 151355: KVG Binnenalster Invest GmbH, Hamburg, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: Berenberg Real Estate Asset Management GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Verwaltung und das Management von Immobilien, die Beratung im nationalen und internationalen Immobiliengeschäft, die Entwicklung von gewerblichen und wohnungswirtschaftlichen Immobilienprojekten und Immobilienfonds einschließlich der Darstellung und/oder Vermittlung der Finanzierung, der Vertrieb von Anteilen an Immobilienfonds, der Erwerb und/oder die Vermittlung von Immobilien, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern und Pächtern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten und Bewerbern von Erwerbs- und Nutzungsrechten sowie die Übernahme und die Durchführung aller mit den vorgenannten Zwecken im Zusammenhang stehender Geschäfte und Dienstleistungen.Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte vornehmen, die im weitesten Umfang dem vorstehenden Gesellschaftszweck dienen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Berenberg Real Estate Asset Management GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 47160) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Berichtigungen
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