Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 151203
Firma: ShipStock GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 151203: ShipStock GmbH, Hamburg, Rödingsmarkt 9, c/o Mindspace, 20459 Hambur...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.04.2018 14:33:00
HRB 151203: ShipStock GmbH, Hamburg, Rödingsmarkt 9, c/o Mindspace, 20459 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2018. Geschäftsanschrift: Rödingsmarkt 9, c/o Mindspace, 20459 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Betrieb von einer oder mehreren Onlinehandelsplattformen im Bereich Schifffahrt sowie die Vermittlung des Verkaufs von Schiffen (Schiffsmakler) über diese Plattformen und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Martin, Nils Henning, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Schacht, Georg Antonius, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übernahme des Vermögen der ShipStock GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 148939), der Momentum Shipbroking GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 121824) sowie der Momentum Shipbroking Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 147295) jeweils als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen sämtlicher beteiligten Rechtsträger vom jeweils selben Tag. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Martin, Nils Henning aus Hamburg,
Schacht, Georg Antonius aus Hamburg