Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 146843
Firma: Interstaff Pro GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Liebigstr. 2-20, 22113 Hamburg
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.06.2017 14:11:00
HRB 146843: Interstaff Pro GmbH, Hamburg, Liebigstr. 2-20, 22113 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2017. Geschäftsanschrift: Liebigstr. 2-20, 22113 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung und Qualifizierung von eigenem und fremden Personal, Arbeitsvermittlung, Outsourcing und Arbeitnehmerüberlassung sowie die Durchführung und Betreuung von Entsendungen sowie die Umsetzung von Personalmanagement-Projekten jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Walke, Jörg, Mölln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Schmolcke, Nikolaj, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Interstaff GmbH mit Sitz in Kaltenkirchen (Amtsgericht Kiel HRB 10211 KI) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 02.05.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.05.2017. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schmolcke, Nikolaj aus Hamburg,
Walke, Jörg aus Mölln