Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 145455
Firma: SIS Global Holding GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 145455: SIS Global Holding GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Di...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.03.2017 22:17:00
HRB 145455: SIS Global Holding GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2017. Geschäftsanschrift: Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwaltung von Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Steiner, Sven Illya, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Steiner Consulting GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 110331) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.02.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 27.02.2017. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am selben Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Steiner, Sven Illya aus Hamburg