Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 144441
Firma: gsi - Gesellschaft für sozialpädagogische Innovation mbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Neuenfelder Straße 31, Ärztezentrum am Inselpark, 21109 Hamburg
Veränderungen
HRB 144441: gsi - Gesellschaft für sozialpädagogische Innovation mbH, Hamburg, N...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.01.2017 12:16:00
HRB 144441: gsi - Gesellschaft für sozialpädagogische Innovation mbH, Hamburg, Neuenfelder Straße 31, Ärztezentrum am Inselpark, 21109 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2016. Geschäftsanschrift: Neuenfelder Straße 31, Ärztezentrum am Inselpark, 21109 Hamburg. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens sind pädagogische Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Ramelow, Susann Annette, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Schulze, Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Ramelow, Susann Annette, Hamburg, * 02.02.1970 unter der Firma gsi - Gemeinsam für sozialpädagogische Innovation e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 120807) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.12.2016. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.01.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ramelow, Susann Annette aus Hamburg,
Schulze, Johannes aus Hamburg