Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 142411
Firma: Cornerstone Core Fund Hamburg GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 142411: Cornerstone Core Fund Hamburg GmbH, Hamburg, Gerhofstraße 10-12, 203...
Veränderungen
HRB 142411: Cornerstone Core Fund Hamburg GmbH, Hamburg, Gerhofstraße 10-12, 203...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.08.2017 13:25:00
HRB 142411: Cornerstone Core Fund Hamburg GmbH, Hamburg, Gerhofstraße 10-12, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß §§ 122d UmwG und 10 HGB den Entwurf eines Plans über die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes eingereicht.Für die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und des Minderheitsgesellschafters der Gesellschaft sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, gilt Folgendes: - Gläubiger der Gesellschaft können nach § 122j Abs. 1 UmwG analog einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Gesellschaft geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Plan über die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes oder sein Entwurf in analoger Anwendung des § 122d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der Gesellschaft anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes von Hamburg, Deutschland, nach Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann beispielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzenkann. - Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Aufgrund der analogen Anwendungdes § 122j UmwG sind dingliche Ansprüche nicht erfasst. Insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierendenSchadensersatzanspruches bestehen. Gemäß § 122j UmwG analog sind Obliegenheiten und unvollkommene Verbindlichkeiten nicht erfasst. - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung nur für solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Plans über die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes oder seines Entwurfs entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmwG analog).- Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Gerhofstraße 10-12, 20354 Hamburg, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.- Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können Gläubiger der Gesellschaft kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen. - Der Minderheitsgesellschafterder Gesellschaft kann nach § 122i Abs. 1 S. 1 UmwG analog Widerspruch zur Niederschrift gegen den Beschluss zur grenzüberschreitenden Verlegung desSatzungs- und Verwaltungssitzes erklären. Dafür muss der Minderheitsgesellschafter gegenden die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungs- undVerwaltungssitzes betreffenden Gesellschafterbeschluss stimmen sowie den Widerspruch in der Gesellschafterversammlung, in der der Beschluss zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes gefasst werden soll, erklären und der Urkundsnotar die Erhebung des Widerspruchs wahrnehmen. Eine Erklärung des Widerspruchs nur gegenüber dem Notar ist hingegen nicht ausreichend. Im Falle eines Widerspruchs hat die Gesellschaft dem jeweiligen Anteilsinhaber den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Dieses Angebot kann der Minderheitsgesellschafter in analoger Anwendungvon § 122i Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 31S. 1 UmwG nur binnen zwei Monaten nach dem Tag annehmen, an dem die Eintragung der Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes in das luxemburgische Handelsregister am neuen Satzungssitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, bekannt gemacht worden ist. - Angaben zum Umtauschverhältnis und der Höhe etwaiger Zuzahlungen sind wegen der Identitätdes Rechtsträgers bei der grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes der Gesellschaft entbehrlich. Die Gesellschafter bleiben auch nach Verlegung desSatzungs- und Verwaltungssitzes von Hamburg, Deutschland, nach Luxemburg, GroßherzogtumLuxemburg, entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung weiter am Nominalbetrag des Stammkapitals der Gesellschaft beteiligt. - Unter der GeschäftsadresseG erhofstraße 10-12, 20354Hamburg, Deutschland, kannd er Minderheitsgesellschafter kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübungs einer Rechte als Minderheitsgesellschafter erhalten.Neueintragungen
HRB 142411: Cornerstone Core Fund Hamburg GmbH, Hamburg, Gerhofstraße 10-12, 203...