Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 142123
Firma: Herring GmbH
Sitz: Oststeinbek
Adresse: Brookkehre 57-59, 21029 Hamburg
Veränderungen
HRB 142123: Herring GmbH, Hamburg, Brookkehre 57-59, 21029 Hamburg. Neuer Sitz: ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.07.2016 14:19:00
HRB 142123: Herring GmbH, Hamburg, Brookkehre 57-59, 21029 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2016. Geschäftsanschrift: Brookkehre 57-59, 21029 Hamburg. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren verschiedener Art, außer erlaubnispflichtiger, insbesondere mit Ersatzteilen für PKW und LKW, Reparatur und Instandsetzung von Fahrzeugen und Maschinen aller Art. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Buchmann, Tobias, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Herring, Christoph, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Herring, Christoph, Hamburg, *XX.XX.XXXX unter der Firma Herring e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 113823) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.06.2016. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.07.2016 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Buchmann, Tobias aus Hamburg,
Einzelkaufmann Herring Christoph aus Hamburg,
Herring, Christoph aus Hamburg